
Etwas Geschichte
Erst am 25. September 2022 hat das Schweizer Volk der AHV-21 und BVG-21 Reform zugestimmt. Einiges wird sich ändern, jedoch wird das nicht ausreichen.
1925 hat das Stimmvolk (damals nur Männer) zur Schaffung der Alters- und Hinterlassenenversicherung zugestimmt. Im Januar 1948 wurden erstmals Renten ausbezahlt.
Recht schnell wurde klar, dass die AHV alleine nicht in der Lage war die in der Verfassung verankerte Existenzsicherung zu leisten. So wurde 1960 die Invalidenversicherung gegründet. Trotzdem lebten damals viele Menschen unter dem Existenzminimum und waren von der Fürsorge und von ihren Familien abhängig.
Schon damals waren überdurchschnittlich viele Frauen, Selbständige, Teilzeitarbeitende und generell diejenigen, die nicht dauerhaft im Berufsleben eingebunden oder Geringverdiener waren.
Das ist übrigens bis heute noch so.
Da also bereits in dieser Zeit das Thema Altersarmut aufkam, entschied man sich 1965 auch noch für die Ergänzungsleistungen (EL).
Im Jahr 1972 wurde das Drei-Säulen-Prinzip in der Verfassung verankert. Jedoch brauchte es weitere 13 Jahre bis zur Umsetzung.
Wenn wir nun bedenken, dass verheiratete Frauen in der Schweiz erst seit 1988 !! ohne Zustimmung ihres Ehemannes ein eigenes Bankkonto eröffnen dürfen und das Frauenstimmrecht erst seit 1990 in der ganzen Schweiz besteht, zu welcher Schlussfolgerung kommst Du?
Genau, es ist längst Zeit, dass sich etwas grundlegend verändert. Zwar hat das Schweizer Stimmvolk kürzlich der 21. AHV Revision zugestimmt, doch unseres Erachtens ist das so, wie wenn man ein altes Haus renoviert und als erstes anfängt die Böden zu legen. Dabei wäre es wichtiger, zuerst das Dach und die Fenster dicht zu kriegen, und sicherzustellen, dass die Grundmauern nicht marode sind.
Wir haben ein 100-jähriges Vorsorgesystem, welches zu einer Zeit kreiert wurde wo ganz Vieles anders war als heute. Unser aktuelles Vorsorgesystem funktioniert in erster Linie für Männer und für dienigen, die 44 Jahre lang lückenlos in die AHV einbezahlen, im Berufsleben eingebunden sind und mindestens 70% arbeiten.
Dies ist bei einer grossen Anzahl von Frauen in der Schweiz nicht der Fall. Alleine schon aus naturgegebenen Gründen geht das gar nicht anders, da Frauen diejenigen sind die Kindern das Leben schenken.