Nach Art. 56 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) haftet grundsätzlich der Halter eines Tieres für den vom Tier verursachten Schaden. Als Halter im Sinne des Gesetzes gilt derjenige, der die tatsächliche Gewalt über das Tier ausübt. Nicht als Halter eines Hundes gilt beispielsweise, wer nur kurz die Leine eines Hundes hält,…
Read MoreWelche Versicherungen braucht sie? – Neben den in der Schweiz obligatorischen Versicherungen – wie Krankenversicherung und Motorfahrzeughaftpflichtversicherung – sind es zwei freiwillige Versicherungen, die Ihre Tochter nach Möglichkeit abschliessen sollte.
Read MoreHeute ist Internationaler Weltfrauentag. Vor etwas mehr als 100 Jahren entstand dieser in Amerika im Kampf ums Frauen-stimmrecht. Auch in Europa wurde dieser Kampf aufgegriffen und weitergeführt. Am 8. März zollen wir all diesen Frauen und Wegbereiterinnen Respekt und bedanken uns bei ihnen für all das was sie für uns…
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