Das Freizügigkeitsgesetz (FZG) regelt, was beim Stellenwechsel mit den Vorsorgegeldern geschieht. Beim Stellenwechsel werden die Vorsorgegelder von der heutigen Vorsorgeeinrichtung an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Ist kein neuer Arbeitgeber bekannt, etwa weil der Versicherte eine Auszeit nimmt, so muss der Arbeitnehmer seiner bisherigen Vorsorgeeinrichtung mitteilen, wie er den Vorsorgeschutz aufrecht…
Read MoreAnsprüche auf Hinterlassenenleistungen haben in erster Linie der überlebende Ehegatte, der eingetragene Partner bzw. die eingetragene Partnerin sowie Waisen. Aber auch für den Konkubinatspartner ist eine Begünstigung möglich.
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