Gucklochfahren im Winter

Wenn Sie nur Gucklöcher frei kratzen und losfahren, handeln Sie grundsätzlich grobfahrlässig. Durch die stark eingeschränkte Sicht gefährden Sie andere Verkehrsteilnehmer und sich selber. Mit diesem Verhalten riskieren Sie eine happige Busse und den Entzug des Führerausweises. Bei einem Unfall ist der Versicherer aufgrund der grobfahrlässigen Schadensverursachung berechtigt, seine Leistungen…

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