SBK

Seit vielen Jahren ist „frauenvorsorge“ Partnerin des Schweizerischen Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK-ASI.

In Kooperation mit dem SBK-ASI haben Sie Anspruch auf:

  • 2 Stunden Beratung zum Thema Altersvorsorge im Wert von CHF 280.–

7  Vorsorgetipps (nicht nur) für Frauen bei Selbständigkeit

1. Wissen Sie, wie es um Ihre Vorsorge steht?

Frauen sind öfter von Altersarmut betroffen als Männer. Warum? Frauen gehen früher in Rente und haben eine höhere Lebenserwartung. Zudem arbeiten sie öfter Teilzeit (bspw. Babypause) und verdienen weniger. Diese Gründe führen dazu, dass Frauen im Pensionsalter oft eine tiefere Altersrente erhalten als Männer.

2. Haben Sie eine Pensionskasse?

Über ein Drittel aller Frauen in der Schweiz hat keine Pensionskasse. Das führt oftmals dazu, dass Frauen im Alter etwa einen Viertel weniger Rente zur Verfügung haben als Männer. Umso wichtiger ist es, sich über Ergänzungen oder Alternativen (Selbständige) zur zweiten Säule Gedanken zu machen.

3. Was geschieht, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit beruflich ausfallen?

Wie lange könnten Sie eine solche Situation finanziell überbrücken, ohne fremde Hilfe? Eine Kranken- und Unfall-Taggeldversicherung deckt den Lohnausfall in den ersten zwei Jahren. Bei dieser Variante müssen Sie den Unfall in Ihrer Krankenkasse einschliessen damit die Heilungskosten abgedeckt sind.

4. Wie können Sie sich optimal bei Unfall absichern?

Sie können sich freiwillig gemäss UVG versichern. Hier sind die Leistungen wesentlich erweitert was Invalidität und Hinterlassene anbelangt.

5. Was passiert nach zwei Jahren, wenn die Kranken- und Unfall-Taggeldversicherung keine Leistungen mehr erbringt und Sie auf Dauer erwerbsunfähig werden?

Die Absicherung bei Invalidität (Krankheit und/oder Unfall), ist für Selbständige noch wichtiger als für Angestellte, weil hier in der Regel die Pensionskasse fehlt. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente über die 3. Säule (Versicherungslösung) können Sie diese Lücke füllen/ergänzen.

6. Was geschieht während des Mutterschaftsurlaubs?

Auch selbständige Frauen haben Anspruch auf Leistungen der EO (Erwerbsersatzordnung): 14 Wochen zu 80% des bisherigen Lohns. Bei Selbständigen ist die Berechnungsgrundlage das Nettoeinkommen, also der Betrag, der nach Abzug des Betriebsaufwandes übrig bleibt. Diese Summe entspricht dann auch dem steuerbaren Einkommen. Aus steuerlichen Gründen wird hier oftmals zu Gunsten der Steuerersparnis optimiert, was negative Folgen auf die EO-Entschädigung haben kann.

7. Kennen Sie das Drei-Säulen-System der Schweiz?

Teilzeitarbeit, Erwerbsunterbruch oder Scheidung wirken sich auf die Vorsorge aus. Vorsorge heisst eben nicht nur Altersvorsorge, sondern auch Vorsorgen für Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod. Das 3-Säulen-System funktioniert am besten für Angestellte, die immer arbeiten. Viele Frauen (Angestellte und Selbständige!) fallen aus dem Raster, weil, Babypausen mehrjährige Arbeitsunterbrüche oder Teilzeitarbeit nach sich ziehen.

Nehmen Sie sich die Zeit, sich mit dem Thema Vorsorge auseinanderzusetzen und profitieren Sie von unserem SBK Spezial Angebot.

Es lohnt sich!

 

Selbständigkeit und freiberufliche Tätigkeit