Was tun bei Führerausweisentzug

13/05/2013 1 Comments

Im Administrativverfahren wird der Entzug des Ausweises geprüft. Dieses verläuft parallel zum Strafverfahren, bei welchem eine Strafe in Form eines Freiheitsentzuges, einer Geldstrafe oder Busse verhängt wird. Durch die Bezahlung einer Busse kann ein Entzug des Führerausweises nicht automatisch verhindert werden. Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig einen fachkundigen und jederzeit einsatzbereiten Rechtsberater beizuziehen.

Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, helfen Ihnen fachspezialisierte Juristen durch den Paragraphendschungel des Strassenverkehrsrechts – Ihre Rechte werden so kompetent wahrgenommen. Die Versicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für Ihre juristische Vertretung und beteiligt sich an den entstandenen Verfahrenskosten.
Verkehrs-Rechtsschutzversicherung hilft
Am besten wenden Sie sich gleich nach dem Unfallereignis oder nach Erhalt des sogenannten rechtlichen Gehörs an Ihre Rechtsschutzversicherung. Diese wird die Rechtslage sorgfältig prüfen und für Sie abklären, mit welcher Massnahme Sie rechnen müssen. Sie wird sodann in Ihrem Namen bei der zuständigen Behörde Stellung nehmen, dabei eine für Sie geeignete Massnahme beantragen und gegebenenfalls mit dem Amt über die Modalitäten des Ausweisentzugs verhandeln (wie beispielsweise über den Abgabetermin des Führerausweises, die mögliche Entzugsdauer, Ihre berufliche Notwendigkeit der Autobenützung oder über medizinische Massnahmen und Abklärungen). Sollte das Strassenverkehrsamt nicht die Massnahme verfügen, die in Ihrem Fall angebracht scheint, so hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung auch bei einem allfälligen Rekursverfahren. Voraussetzung für diesen gezielten und erfolgsversprechenden juristischen Beistand ist natürlich, dass man rechtzeitig für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgt.
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV

By Redaktion

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1 thought on “Was tun bei Führerausweisentzug”

  1. Übrigens: Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können Sie sich auf jeden Fall gratis von Anwälten beraten lassen. Es ist aber zu beachten, dass Streitigkeiten mit dem öffentlichen Recht (also zB.: gegen den Staat) NICHT von der Rechtsschutzversicherung gedeckt werden!

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